Updated: 2022.03.16
Ab dem 21. März ist für diejenigen, die die Impfungen abgeschlossen haben, keine Quarantäne erforderlich.
□ Antragsteller und Datum
ㅇ Diejenigen, die in Korea registrierte Impfungen abgeschlossen haben: ab 21. März (Mo)
- Diejenigen, die Impfungen in Korea abgeschlossen haben
- Diejenigen, die Impfungen im Ausland abgeschlossen und ihre Impfhistorie bei COOV (vaccination cerification app) registriert haben
ㅇNicht registrierte Auslandsimpfungen: ab 1. April (Fr)
- Personen, die im Ausland geimpft wurden, aber ihre Impfbescheinigung nicht bei COOV (vaccination cerification app) registriert haben
□ So Bestätigung Sie, wer die Impfung abgeschlossen hat
ㅇ Diejenigen, die in Korea registrierte Impfungen abgeschlossen haben: Verknüpfen Sie automatisch zugehörige Informationen mit dem Quarantäne-Informations-Voreingabesystem (Q-CODE) ☞ Go to Q-CODE
ㅇ Nicht registrierte ausländische Impfungen in Korea: Eingabe der Impfhistorie und beigefügte Zertifizierung bei Q-CODE. ☞ Go to Q-CODE
□ Andere
ㅇ Behalten Sie die Verpflichtung bei, vor der Einreise nach Korea eine negative PCR-Bestätigung vorzulegen
ㅇ Derzeit wurden vier Länder (Pakistan, Usbekistan, Ukraine und Myanmar) als Länder bestimmt, die die Quarantäne einhalten müssen. Auch diejenigen, die abgeschlossene Impfungen haben, müssen sich an die Quarantäneverordnung halten.
※ Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.
ㅇ Embassy in Germany [COVID 19 안전공지- 213] 예방접종완료자 격리면제 제도 변경 안내(3.14 기준) 상세보기
ㅇ Embassy in France (프랑스 입국) 프랑스 입국조치 공지('22.3.14.) 상세보기|공지사항 주 프랑스 대한민국 대사관 (mofa.go.kr)
ㅇ KDCA: http://ncov.mohw.go.kr/duBoardList.do?brdId=2&brdGubun=23
ㅇ Q-CODE: https://cov19ent.kdca.go.kr